Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftung des Unfallversicherers wegen unfallbedingter Beschwerden aufgrund eines bis dahin "stumm" gebliebenen Bandscheibenvorfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch für unfallbedingten Bandscheibenvorfall
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 05.11.2013 - 9 O 366/11
- OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
- OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13 Anmerkung: Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Die Frage, ob sich die Klägerin bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat (Primärverletzung), deren Nachweis nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO unterliegt (vgl. BGH-Urteil vom 28.01.2003 - Az. VI ZR 139/02, veröffentlicht in VersR 2003, 474 = NJW 2003, 1116 [BGH 28.01.2003 - VI ZR 139/02] ), steht zwischen den Parteien nicht im Streit, da die Beklagten ihre - grundsätzliche - 100 prozentige Eintrittspflicht aufgrund der schuldhaften Herbeiführung des Unfalles durch den Beklagten zu 1) nicht in Abrede stellen. - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Doch selbst dann, wenn der Senat zu der Überzeugung gekommen wäre, dass der Bandscheibenvorfall nicht - unmittelbar - durch das Unfallereignis ausgelöst worden ist, so stünde doch mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit fest, dass der vom Beklagten zu 1) verschuldete Unfall, den bei der Klägerin bereits "angelegten" Gesundheitsschaden erst hervorgerufen bzw. erheblich verschlimmert hat (zur Haftungsgrenze einer derartigen Verschlimmerung, auch bei bloßer Mitursächlichkeit, vgl. BGH NJW-RR 2005, 945 [BGH 13.04.2005 - XII ZR 48/02] ). - BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91
Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Vielmehr gelten nach ständiger Rechtsprechung für die Frage der Kausalität zwischen dem konkreten Haftungsgrund und der Schadensfolge Beweiserleichterungen gemäß § 287 ZPO (BGH in NJW 92, 3298 [BGH 22.09.1992 - VI ZR 293/91] ).
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung stellt die pauschale Bezugnahme auf Sachvortrag oder Rechtsausführungen im ersten Rechtszug keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGHZ 7, 170; NJW-RR 91, 1186; NJW 93, 3333; 95, 1560; NJW-RR 96, 572). - BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92
Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung stellt die pauschale Bezugnahme auf Sachvortrag oder Rechtsausführungen im ersten Rechtszug keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGHZ 7, 170; NJW-RR 91, 1186; NJW 93, 3333; 95, 1560; NJW-RR 96, 572). - BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95
Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung stellt die pauschale Bezugnahme auf Sachvortrag oder Rechtsausführungen im ersten Rechtszug keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGHZ 7, 170; NJW-RR 91, 1186; NJW 93, 3333; 95, 1560; NJW-RR 96, 572). - BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90
Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung stellt die pauschale Bezugnahme auf Sachvortrag oder Rechtsausführungen im ersten Rechtszug keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGHZ 7, 170; NJW-RR 91, 1186; NJW 93, 3333; 95, 1560; NJW-RR 96, 572). - BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13
Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung stellt die pauschale Bezugnahme auf Sachvortrag oder Rechtsausführungen im ersten Rechtszug keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGHZ 7, 170; NJW-RR 91, 1186; NJW 93, 3333; 95, 1560; NJW-RR 96, 572).